2010-08-23: Von Amts wegen berichtigend eingetragen: Steuertipps Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
2010-08-23: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.06.2010. Geschäftsanschrift: Overwegstraße 45, 45879 Gelsenkirchen. Gegenstand: Durchführung von Steuer- und Rechtsberatung über elektronische Medien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch ihn allein vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer allein vertreten, muss dieser Steuerberater und Rechtsanwalt sein. Wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten, muss mindestens einer der Geschäftsführer Steuerberater und Rechtsanwalt sein. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, muss der Geschäftsführer Steuerberater und Rechtssanwalt sein. Sind nur zwei Geschäftsführer bestellt, von denen einer weder Steuerberater noch Rechtsanwalt ist, muss dem Geschäftsführer, der Steuerberater und Rechtsanwalt sein muss, Einzelvertretungsbefugnis erteilt sein. Geschäftsführer: Ufer, Heinz-Hermann, Gelsenkirchen, *21.11.1960, vertretungsberechtigt mit einem anderen Geschäftsführer, der Steuerberater ist. Geschäftsführer: Pokropowitz, Marc, Gelsenkirchen, *01.10.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-09-24: Gegenstand des Unternehmens von Amts wegen berichtigt: die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBergG und die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, die nur durch in den Diensten stehende, zugelassene Rechtsanwälte unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung des Berufsrechts ausgeführt werden, § 59c Abs. 1 BRAO.
2013-01-07: Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2012 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2013-02-07: Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Steuerkiste Steuerberatungsgesellschaft mbH. geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.