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Stieler GmbH & Co. KG

Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung, Spacemedia..., Berufsbezeichnungen, STEUERMANN, Steuerberatung, Kommunikation, Erfahrung
Adresse / Anfahrt
Im Mittelzellche 67
68753 Waghäusel
Kontakt
14 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 14 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2016-09-21:
(Die Durchführung aller nach Berufsgesetzen für Steuerberater zulässigen Tätigkeiten, soweit diese nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften von diesen Berufsangehörigen nur persönlich durchgeführt werden können. Insbesondere erstreckt sich die Tätigkeit auf: a) Steuerberatung, b) Allgemeine Beratung (u.a. Gründung und Umwandlung, Sanierung, Auflösung und Verkauf von Unternehmunge, Ein- und Ausgliederung von Betrieben, Finanzierungen, Fusion, Kooperation, Marketing, Personalberatung), c) Die organisatorische Beratung in allen Bereichen des Unternehmens und die im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen, treuhänderische Tätigkeit als Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Vermögensverwalter, Konkurs- und Vergleichsverwalter, Schiedsrichter und Schiedsgutachter.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Im Mittelzellche 67, 68753 Waghäusel. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Stieler Verwaltungs GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Waghäusel (Amtsgericht Mannheim HRB 725727), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Stieler GmbH Steuerberatungsgesellschaft", Waghäusel (Amtsgericht Mannheim HRB 250308) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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