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Stiftung Humor Hilft Heilen gGmbH

Klinikclowns, Klinikclownvisiten, Humorworkshops..., Testamentsspende, Klinikclown
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53115 Bonn
1x Adresse:

Bennauerstraße 31
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2019-11-13:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2008, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 11.10.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) Ziffer 3 und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 84522) nach Bonn beschlossen. Geschäftsanschrift: Bennauerstraße 31, 53115 Bonn. Gegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Medizin, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe sowie der Erziehung, Bildung und Ausbildung einschließlich der Volksbildung. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung moderner psychologischer Erkenntnisse um die Bedeutung des Humors und Lachens als Bestandteil medizinischer und therapeutischer Behandlungen. Die Wissenschaft vom Lachen (Gelotologie) soll in Forschung und Lehre, insbesondere auf dem Gebiet der Medizin, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe sowie der Erziehung, Bildung und Ausbildung einschließlich der Volksbildung gefördert und ihre praktische Anwendung verwirklicht werden. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist das Sammeln von Spenden und deren Weiterleitung an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft des öffentlichen Rechts i.S.d. § 58 Nr. 1 AO zum Zwecke der Förderung der Gesundheitspflege. Weiterer Zweck der Geseflschaft ist das Sammeln von Spenden und deren Weiterleitung für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts i.S.d. § 58 Nr. 1 AG. Daneben kann die Gesellschaft die in § 2 genannten Zwecke der Förderung auch unmittelbar selbst verwirklichen. Hierbei kann sich die Gesellschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i.S.d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AG bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: von Hirschhausen, Eckart, Bonn, *25.08.1967; Steinbusch, Friedrich, Würselen, *30.06.1956, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-11-26:
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Medizin, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe sowie der Erziehung, Bildung und Ausbildung einschließlich der Volksbildung. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung moderner psychologischer Erkenntnisse um die Bedeutung des Humors und Lachens als Bestandteil medizinischer und therapeutischer Behandlungen. Die Wissenschaft vom Lachen soll in Forschung und Lehre, insbesondere auf dem Gebiet der Medizin, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe sowie der Erziehung, Bildung und Ausbildung einschließlich der Volksbildung gefördert und ihre praktische Anwendung verwirklicht werden. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist das Sammeln von Spenden und deren Weiterleitung an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft des öffentlichen Rechts i.S.d. § 58 Nr. 1 AO zum Zwecke der Förderung der Gesundheitspflege. 3. Weiterer Zweck der Geseflschaft ist das Sammeln von Spenden und deren Weiterleitung für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts i.S.d. § 58 Nr. 1 AO. Daneben kann die Gesellschaft die in § 2 genannten Zwecke der Förderung auch unmittelbar selbst verwirklichen. Hierbei kann sich die Gesellschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i.S.d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Geändert; weiterhin Geschäftsführer: Dr. von Hirschhausen, Eckart, Bonn, *25.08.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-01-14:
Nicht mehr Geschäftsführer: Steinbusch, Friedrich, Würselen, *30.06.1956.

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