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Stiftung Pro Gemeinsinn gGmbH
10119 BerlinDE
mind. 10 Mitarbeiter
7x HR-Bekanntmachungen:
2011-02-03:
Firma: Stiftung Pro Gemeinsinn gGmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Berliner Str. 95, 13507 Berlin Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist sein Engagement für das Gemeinwohl in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft: im Rahmen der Jugend- und Altenhilfe, der Förderung der Erziehung und Bildung und der Förderung von Kunst und Kultur, des Wohlfahrtswesens sowie der Förderung bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft. Dieses Engagement gründet in christlichem Wertebewusstsein (z.B. Gemeinsinn, Gerechtigkeit, Gewaltfreiheit, Toleranz, Solidarität, Selbstlosigkeit, Zuwendung zum Mitmenschen) als der Basis der freiheitlich demokratischen Grundordnung und damit des sozialen Miteinanders in der Gesellschaft. Die Gesellschaft arbeitet, sofern es der Verwirklichung ihres Zwecks dient, auch mit anderen gesellschaftlichen Kräften zusammen, mit denen sie sich in ihren Zielsetzungen als verbunden erfährt. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der in § 2 (1) S. 1 genannten Zwecke durch andere Körperschaften oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 1 AO. Die Gesellschaft verwirklicht sich durch eigene Projekte und Maßnahmen und durch die Förderung dieser gemäß § 2 (1) u. a. durch: Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Erziehung, Bildung, Kunst und Kultur (z.B. Kindergärten, Ganztagsschulbetrieb, künstlerische Betätigungsangebote und kulturelle Unternehmungen für Kinder); Engagement für Menschen jeglichen Alters in Krisen, Not und schwieriger Lebenssituation (z.B. Beistand für Familien in Krisen durch Unterstützung im Haushalt, für Senioren bei zunehmender Hinfälligkeit durch Unterstützung bei Einkauf und sozialer Teilhabe); Projekte zur Förderung, Betreuung und sinnvollen Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen (z.B. durch Engagement im Ganztagsschulbetrieb, in der Jugendsozialarbeit wie dem Aufbau von Schülerclubs am Nachmittag); Hilfe-, Freizeit- und Betreuungsangebote für Senioren (z.B. Besuchsdienste, Organisation von Senioren-Treffs mit kulturellen und Beschäftigungs- und Trainingsangeboten); Projekte und Maßnahmen zur Stärkung der Gemeinsinnorientierung von Bürgerinnen und Bürgern (z.B. Aufbau eines Ehrenamtlichennetzes zur Unterstützung von Kindern in sozialen Brennpunkten). Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer, der die Gesellschaft allein vertritt. Geschäftsführer:; 1. Rühle, Anne-Kathrein, *02.10.1959, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 11.11.2010; mit Änderung vom 28.01.2011 in § 2 (Gegenstand), § 8 (Ausschluss), § 9 (Jahresabschluss), § 11 (Allgemeines) Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des SOZIALWERK Pro Gemeinsinn e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 21072 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 11.11.2010; 28.01.2011. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
2013-06-21:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Hubertusstraße 27, 13469 Berlin.
2014-06-18:
Änderung zu Nr. 1: infolge Namensänderung; Geschäftsführer: Zöllner, Anne-Kathrein, *02.10.1959, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2016-08-08:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Zehdenicker Straße 8 B, 10119 Berlin
2018-11-29:
Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist sein Engagement für das Gemeinwohl in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft: im Rahmen der Jugendhilfe, der Förderung der Erziehung und Bildung und der Förderung von Kunst und Kultur. Dieses Engagement gründet in Werten wie z.B. Gemeinsinn, Gerechtigkeit, Gewaltfreiheit, Toleranz, Solidarität, Selbstlosigkeit, Zuwendung zum Mitmenschen als der Basis der freiheitlich demokratischen Grundordnung und damit des sozialen Miteinanders in der Gesellschaft. Die Gesellschaft arbeitet, sofern es der Verwirklichung ihres Zwecks dient, auch mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften und gesellschaftlichen Kräften zusammen, mit denen sie sich in ihren Zielsetzungen als verbunden erfährt. Die Gesellschaft verwirklicht sich durch eigene Projekte und Maßnahmen und durch die Förderung dieser gemäß §2 (1) u.a. durch: Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Erziehung, Bildung, Kunst und Kultur (z.B. Kindergärten, Ganztagsschulbetrieb, künstlerische Betätigungsangebote und kulturelle Unternehmungen, Unterhaltung eines Chores, welcher regelmäßig probt und auftritt, Kunstausstellungen); Projekte zur Förderung, Betreuung und sinnvollen Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen (z.B. durch Engagement im Ganztagsschulbetrieb, in der Schul- und Jugendsozialarbeit). Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeverordnung (§§ 51 ff. AO). Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke selbst, durch Hilfspersonen i.S. § 57 Abs. 1 Satz 2. AO oder dadurch, dass sie ihre Mittel teilweise anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwendet . Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die in diesem Vertrag ausdrücklich genannten Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre tatsächlich eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Zu den eingezahlten Kapitaleinlagen und zu den geleisteten Sacheinlagen zählen nicht die aufgrund der Umwandlung entstandenen Kapitalanteile und das im Rahmen der Umwandlung auf die Gesellschaft übergegangene Vermögen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.11.2018 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in § 2 (Gegenstand) und in § 3 (Stammkapital) - ohne Änderung der Kapitalziffer -.
2020-07-13:
Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist sein Engagement für das Gemeinwohl in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft: im Rahmen der Jugendhilfe, der Förderung der Erziehung und Bildung und der Förderung von Kunst und Kultur sowie der Förderung des Denkmalschutzes und die Denkmalpflege z.B. durch die Sanierung von Einzeldenkmalen bzw. denkmalgeschützten Gebäuden. Dieses Engagement gründet in Werten wie z.B. Gemeinsinn, Gerechtigkeit, Gewaltfreiheit, Toleranz, Solidarität, Selbstlosigkeit, Zuwendung zum Mitmenschen als der Basis der freiheitlich demokratischen Grundordnung und damit des sozialen Miteinanders in der Gesellschaft. Die Gesellschaft arbeitet, sofern es der Verwirklichung ihres Zwecks dient, auch mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften und gesellschaftlichen Kräften zusammen, mit denen sie sich in ihren Zielsetzungen als verbunden erfährt. Die Gesellschaft verwirklicht sich durch eigene Projekte und Maßnahmen und durch die Förderung dieser gemäß § 2 (1) u.a. durch: Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Erziehung, Bildung, Kunst und Kultur (z.B. Kindergärten, Ganztagsschulbetrieb, künstlerische Betätigungsangebote und kulturelle Unternehmungen, Unterhaltung eines Chores, welcher regelmäßig probt und auftritt, Kunstausstellungen); Projekte zur Förderung, Betreuung und sinnvollen Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen (z.B. durch Engagement im Ganztagsschulbetrieb, in der Schul- und Jugendsozialarbeit). Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeverordnung (§§ 51 ff. AO). Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke selbst oder durch Hilfspersonen i.S.v. § 57 Abs. 1 Satz 2. AO. Die Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise i.S.v. § 58 Nr. 2 AO an andere gemeinnützige oder mildtätige Körperschaften weitergeben. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 2. Rühle, Zoe, *16.09.1987, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.07.2020 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in § 2 (Gegenstand), in § 3 (Stammkapital - ohne Änderung der Kapitalziffer -) und in § 5 (Geschäftsführung).
2020-10-14:
Änderung zu Nr. 1: zur Vertretungsbefugnis; Geschäftsführer: Zöllner, Anne-Kathrein; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2011-02-03:
Firma: Stiftung Pro Gemeinsinn gGmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Berliner Str. 95, 13507 Berlin Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist sein Engagement für das Gemeinwohl in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft: im Rahmen der Jugend- und Altenhilfe, der Förderung der Erziehung und Bildung und der Förderung von Kunst und Kultur, des Wohlfahrtswesens sowie der Förderung bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft. Dieses Engagement gründet in christlichem Wertebewusstsein (z.B. Gemeinsinn, Gerechtigkeit, Gewaltfreiheit, Toleranz, Solidarität, Selbstlosigkeit, Zuwendung zum Mitmenschen) als der Basis der freiheitlich demokratischen Grundordnung und damit des sozialen Miteinanders in der Gesellschaft. Die Gesellschaft arbeitet, sofern es der Verwirklichung ihres Zwecks dient, auch mit anderen gesellschaftlichen Kräften zusammen, mit denen sie sich in ihren Zielsetzungen als verbunden erfährt. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der in § 2 (1) S. 1 genannten Zwecke durch andere Körperschaften oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 1 AO. Die Gesellschaft verwirklicht sich durch eigene Projekte und Maßnahmen und durch die Förderung dieser gemäß § 2 (1) u. a. durch: Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Erziehung, Bildung, Kunst und Kultur (z.B. Kindergärten, Ganztagsschulbetrieb, künstlerische Betätigungsangebote und kulturelle Unternehmungen für Kinder); Engagement für Menschen jeglichen Alters in Krisen, Not und schwieriger Lebenssituation (z.B. Beistand für Familien in Krisen durch Unterstützung im Haushalt, für Senioren bei zunehmender Hinfälligkeit durch Unterstützung bei Einkauf und sozialer Teilhabe); Projekte zur Förderung, Betreuung und sinnvollen Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen (z.B. durch Engagement im Ganztagsschulbetrieb, in der Jugendsozialarbeit wie dem Aufbau von Schülerclubs am Nachmittag); Hilfe-, Freizeit- und Betreuungsangebote für Senioren (z.B. Besuchsdienste, Organisation von Senioren-Treffs mit kulturellen und Beschäftigungs- und Trainingsangeboten); Projekte und Maßnahmen zur Stärkung der Gemeinsinnorientierung von Bürgerinnen und Bürgern (z.B. Aufbau eines Ehrenamtlichennetzes zur Unterstützung von Kindern in sozialen Brennpunkten). Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer, der die Gesellschaft allein vertritt. Geschäftsführer:; 1. Rühle, Anne-Kathrein, *02.10.1959, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 11.11.2010; mit Änderung vom 28.01.2011 in § 2 (Gegenstand), § 8 (Ausschluss), § 9 (Jahresabschluss), § 11 (Allgemeines) Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des SOZIALWERK Pro Gemeinsinn e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 21072 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 11.11.2010; 28.01.2011. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
2013-06-21:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Hubertusstraße 27, 13469 Berlin.
2014-06-18:
Änderung zu Nr. 1: infolge Namensänderung; Geschäftsführer: Zöllner, Anne-Kathrein, *02.10.1959, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2016-08-08:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Zehdenicker Straße 8 B, 10119 Berlin
2018-11-29:
Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist sein Engagement für das Gemeinwohl in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft: im Rahmen der Jugendhilfe, der Förderung der Erziehung und Bildung und der Förderung von Kunst und Kultur. Dieses Engagement gründet in Werten wie z.B. Gemeinsinn, Gerechtigkeit, Gewaltfreiheit, Toleranz, Solidarität, Selbstlosigkeit, Zuwendung zum Mitmenschen als der Basis der freiheitlich demokratischen Grundordnung und damit des sozialen Miteinanders in der Gesellschaft. Die Gesellschaft arbeitet, sofern es der Verwirklichung ihres Zwecks dient, auch mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften und gesellschaftlichen Kräften zusammen, mit denen sie sich in ihren Zielsetzungen als verbunden erfährt. Die Gesellschaft verwirklicht sich durch eigene Projekte und Maßnahmen und durch die Förderung dieser gemäß §2 (1) u.a. durch: Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Erziehung, Bildung, Kunst und Kultur (z.B. Kindergärten, Ganztagsschulbetrieb, künstlerische Betätigungsangebote und kulturelle Unternehmungen, Unterhaltung eines Chores, welcher regelmäßig probt und auftritt, Kunstausstellungen); Projekte zur Förderung, Betreuung und sinnvollen Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen (z.B. durch Engagement im Ganztagsschulbetrieb, in der Schul- und Jugendsozialarbeit). Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeverordnung (§§ 51 ff. AO). Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke selbst, durch Hilfspersonen i.S. § 57 Abs. 1 Satz 2. AO oder dadurch, dass sie ihre Mittel teilweise anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwendet . Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die in diesem Vertrag ausdrücklich genannten Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre tatsächlich eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Zu den eingezahlten Kapitaleinlagen und zu den geleisteten Sacheinlagen zählen nicht die aufgrund der Umwandlung entstandenen Kapitalanteile und das im Rahmen der Umwandlung auf die Gesellschaft übergegangene Vermögen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.11.2018 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in § 2 (Gegenstand) und in § 3 (Stammkapital) - ohne Änderung der Kapitalziffer -.
2020-07-13:
Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist sein Engagement für das Gemeinwohl in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft: im Rahmen der Jugendhilfe, der Förderung der Erziehung und Bildung und der Förderung von Kunst und Kultur sowie der Förderung des Denkmalschutzes und die Denkmalpflege z.B. durch die Sanierung von Einzeldenkmalen bzw. denkmalgeschützten Gebäuden. Dieses Engagement gründet in Werten wie z.B. Gemeinsinn, Gerechtigkeit, Gewaltfreiheit, Toleranz, Solidarität, Selbstlosigkeit, Zuwendung zum Mitmenschen als der Basis der freiheitlich demokratischen Grundordnung und damit des sozialen Miteinanders in der Gesellschaft. Die Gesellschaft arbeitet, sofern es der Verwirklichung ihres Zwecks dient, auch mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften und gesellschaftlichen Kräften zusammen, mit denen sie sich in ihren Zielsetzungen als verbunden erfährt. Die Gesellschaft verwirklicht sich durch eigene Projekte und Maßnahmen und durch die Förderung dieser gemäß § 2 (1) u.a. durch: Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Erziehung, Bildung, Kunst und Kultur (z.B. Kindergärten, Ganztagsschulbetrieb, künstlerische Betätigungsangebote und kulturelle Unternehmungen, Unterhaltung eines Chores, welcher regelmäßig probt und auftritt, Kunstausstellungen); Projekte zur Förderung, Betreuung und sinnvollen Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen (z.B. durch Engagement im Ganztagsschulbetrieb, in der Schul- und Jugendsozialarbeit). Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeverordnung (§§ 51 ff. AO). Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke selbst oder durch Hilfspersonen i.S.v. § 57 Abs. 1 Satz 2. AO. Die Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise i.S.v. § 58 Nr. 2 AO an andere gemeinnützige oder mildtätige Körperschaften weitergeben. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 2. Rühle, Zoe, *16.09.1987, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.07.2020 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in § 2 (Gegenstand), in § 3 (Stammkapital - ohne Änderung der Kapitalziffer -) und in § 5 (Geschäftsführung).
2020-10-14:
Änderung zu Nr. 1: zur Vertretungsbefugnis; Geschäftsführer: Zöllner, Anne-Kathrein; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen