2019-03-29: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Die gemeinsame Ausübung des Rechtsanwaltsberufs der Gesellschafter. IRd § 59a BRAO können auch andere Berufsträger der wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe in die Gesellschaft aufgenommen werden. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Partner vertreten einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Brenner, Mathias, Rechtsanwalt, Stuttgart, *21.07.1987; Stirnweiß, Martin, Rechtsanwalt, Stuttgart, *12.08.1965.