2021-08-11: (Organisation von Stoffmärkten, Ständerbau für eigene Stoffmärkte sowie Verkauf von Stoffen auf Stoffmärkten und Stoffverkauf an Händler). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Meitnerstr. 4, 49835 Wietmarschen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Spoelder Verwaltungs GmbH, Wietmarschen (Amtsgericht Osnabrück HRB 216420), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-03-15: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.12.2021 mit Ergänzung/Änderung vom 30.12.2021/01.03.2022 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.12.2021/30.12.2021/01.03.2022 das Unternehmen als Ganzes - mit Ausnahme des Grundstücks Meitnerstr. 4 in 49835 Wietmarschen, eingetragen im Grundbuch Amtsgericht Nordhorn, Wietmarschen, Blatt 3502 - des von dem Einzelkaufmann Spoelder, Marco, Wietmarschen, *22.07.1971 unter der Firma Stoffmarkt Holland e. K. in Wietmarschen (Amtsgericht Osnabrück, HRA 207625) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-03-29: Firma geändert, nun: Neue Firma: Stoffmarkt Holland GmbH & Co. KG.
2022-03-29: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 15.03.2022 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.