2007-07-27: Nicht mehr Geschäftsführer: Kerpen, Hans-Günther. Bestellt als Geschäftsführer: Wilms, Johannes Erich, Menden, *24.08.1948, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2007-08-27: Die Gesellschafterversammlung hat am 22.06.2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 24.435,41 auf EUR 50.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern.
2011-08-26: Nach Berichtigung ist der Vornamen des Geschäftsführers Wilms, Menden, *24.08.1948 nunmehr mit "Johann Erich" vermerkt.
2011-12-12: Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma und die Verlegung des Sitzes von Stolberg nach Monschau beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 950.000,00 EUR auf 1.000.000,00 EUR beschlossen. Neue Firma: Queins Machines GmbH. Monschau. Geschäftsanschrift: Hans-Georg-Weiss-Straße 12, 52156 Monschau. 1.000.000,00 EUR.
2019-12-23: Mit der WG Anlagenbau-Beteiligungs GmbH mit Sitz in Menden als herrschendem Unternehmen ist am 16.12.2019 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2019 zugestimmt.
2021-01-04: Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Stolberger Maschinenfabrik GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.09.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.09.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Stolberger KMB-Maschinenfabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Monschau (Amtsgericht Aachen, HRB 10467) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.