2014-07-29: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Partner der Steuerberater ist vertritt einzeln. Partner die nicht Steuerberater sind, können die Partnerschaft gemeinsam mit einem Partner, der Steuerberater ist, vertreten. Steuerberaterin: Stolz, Marianne Regina, geb. Schmied, Engstingen, *14.12.1956, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Steuerberater: Stolz, Fabian Clemens, Reutlingen, *05.03.1985, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.