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Stolz Aufrolltechnik GmbH

Industrie und Maschinenbau, Internes, Entwicklungsleitfaden..., QM, Zahlungs, BME, Einzelfertigung
Adresse / Anfahrt
Im Branden 33
88634 Herdwangen-Schönach
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 1 Mitarbeiter
Gründung 1998
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2008-08-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.06.2008 mit Nachtrag vom 15.07.2008. Gegenstand: Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von Systemlösungen in der Aufrolltechnik. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Stolz, Robert, Salem, *03.09.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Stolz, Robert, Salem, *03.09.1965 als Inhaber der Firma "Stolz Aufrolltechnik e.K.", Herdwangen-Schönach (Amtsgericht Ulm HRA 720964) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 20.06.2008 mit Nachtrag vom 15.07.2008. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Stolz Aufrolltechnik e.K.", Herdwangen-Schönach (Amtsgericht Ulm HRA 720964) am 25.08.2008 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2008-08-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.06.2008 mit Nachtrag vom 15.07.2008. Gegenstand: Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von Systemlösungen in der Aufrolltechnik. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Stolz, Robert, Salem, *03.09.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Stolz, Robert, Salem, *03.09.1965 als Inhaber der Firma "Stolz Aufrolltechnik e.K.", Herdwangen-Schönach (Amtsgericht Ulm HRA 720964) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 20.06.2008 mit Nachtrag vom 15.07.2008. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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