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Street One GmbH

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Imkerstraße 4
30916 Isernhagen
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4 Ansprechpartner/Personen
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mind. 4 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2019-07-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2002, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Name, Sitz, Dauer) und mit ihr die Sitzverlegung von Celle (bisher Amtsgericht Lüneburg HRB 101511) nach Isernhagen beschlossen. Neue Geschäftsanschrift: Imkerstraße 4, 30916 Isernhagen. Gegenstand: der Großhandel mit Textilien, insbesondere der Marke Street One, und anderen Modeartikeln, sowie Kosmetikartikeln, Accessoires, Taschen und Lifestyleartikeln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Nowak, Jim, Düsseldorf, *28.03.1972, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Rudlof, Christian, Hannover, *19.05.1978; Schneider, Marco, Hannover, *12.04.1977. Der mit der CBR Textile GmbH, Celle (Amtsgericht Lüneburg HRB 102193) am 03.01.2005 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 12.12.2013 zum 31.12.2013 teilweise aufgehoben. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2013 hat der Teilaufhebung zugestimmt.

2019-10-01:
Bestellt als Geschäftsführer: Rudlof, Christian, Hannover, *19.05.1978, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hepke, Katharina Margarete Krystyna, Garbsen, *15.12.1982. Prokura erloschen: Rudlof, Christian, Hannover, *19.05.1978.

2019-10-08:
Der mit der CBR Textile GmbH, Celle am 03.01.2005 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 12.12.2013 zum 31.12.2013 teilweise aufgehoben. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2013 hat der Teilaufhebung zugestimmt. Die CBR Textile GmbH (und mit ihr der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag) ist im Wege der Verschmelzung nunmehr auf die CBR Fashion GmbH (Amtsgericht Hannover, HRB 218475) übergegangen.

2019-11-22:
Der mit der CBR Fashion GmbH, Isernhagen (Amtsgericht Hannover, HRB 218475), ursprünglich CBR Textile GmbH, Celle (Amtsgericht Lüneburg, HRB 102193) am 03.01.2005 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 06.11.2019 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2019 hat der Änderung zugestimmt.

2020-02-11:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dr. Weiß, Daniel, Hamburg, *30.09.1976.

2021-06-29:
Prokura erloschen: Hepke, Katharina Margarete Krystyna, Garbsen, *15.12.1982.

2021-10-22:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.09.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.09.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.09.2021 mit der CBR Multibrand GmbH mit Sitz in Isernhagen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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