2017-10-19: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.08.2017 und der Gesellschafterversammlung der Stricker Beteiligungs-Holding GmbH & Co. KG vom 02.08.2017 einen Teil ihres Vermögens, nämlich den Kommanditanteil im Nennbetrag von 30.000,00 EUR an der ateku GmbH & Co. KG (Amtsgericht Hagen, HRA 5502) mit allen Rechten und Pflichten an oder gegenüber der KG sowie den Geschäftsanteil an der ateku Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Hagen, HRA 8480) mit der lfd. Nr. 2 im Nennbetrag von 15.000,00 EUR mit allen Rechten und Pflichten, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Stricker Beteiligungs-Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRA 17321) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.