2014-02-28: Der mit der Behr AG, Seevetal (Amtsgericht Lüneburg HRB 111441, vormals Gemüsegroßhandel R. + C. Behr oHG, Stelle) am 29.12.2003 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Behr AG, Seevetal (Amtsgericht Lüneburg HRB 111441) vom 27.06.2013 ersetzt worden. Die Gesellschafterversammlung der beherrschten Gesellschaft vom 11.11.2013 und die Gesellschafterversammlung der herrschenden Gesellschaft vom 27.06.2013 haben der Änderung zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.