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Strojmetal Singen GmbH

Forging, Alcan, Bruntál..., Kamenice, Verkehrsanalyse, Ringhofferova
Adresse / Anfahrt
Alusingenplatz 1
78224 Singen (Hohentwiel)
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2010-06-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.05.2010. Geschäftsanschrift: Alusingen-Platz 1, 78224 Singen Hohentwiel. Gegenstand: Entwicklung und Vertrieb von Schmiedeteilen aus Aluminium und anderen Materialien sowie der Handel mit solchen und anderen Waren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Schumann, Hans-Dieter, Allensbach, *21.07.1944.

2011-04-18:
Bestellt als Geschäftsführer: Materne, Andre, Öhningen, *18.01.1963; Roczyn, Hans-Gerd, Singen Hohentwiel, *07.07.1952. Nicht mehr Geschäftsführer: Schumann, Hans-Dieter, Allensbach, *21.07.1944. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Alcan Singen GmbH", Singen Hohentwiel (Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 540034) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.02.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.02.2011 den Geschäftsbereich "Alcan Forging" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-06-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: Alcan Strojmetal Aluminium Forging GmbH.

2013-12-19:
Nicht mehr Geschäftsführer: Roczyn, Hans-Gerd, Singen Hohentwiel, *07.07.1952. Einzelprokura: Bastian, Kay, Eigeltingen, *28.08.1960.

2014-01-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.01.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: Strojmetal Aluminium Forging GmbH.

2015-07-06:
Prokura erloschen: Bastian, Kay, Eigeltingen, *28.08.1960. Einzelprokura: Herz, Bernd, Gottmadingen, *31.03.1972.

2021-03-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.02.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: Strojmetal Singen GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Entwicklung und der Vertrieb von Schmiedeteilen aus Aluminium und anderen Materialien sowie der Handel mit solchen und anderen Waren als auch das Marketing und der Vertrieb von Aluminium Halbzeugen und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.02.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MET-MEX Trading GmbH", Singen Hohentwiel (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 719275) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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