2009-11-18: Firma: StromKreis e.G. Sitz / Zweigniederlassung: Berlin Gegenstand: Gegenstand der Genossenschaft ist die Planung, die Erstellung und der Betrieb von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung sowie der selbstständige Einkauf, die Vermittlung, die Lieferung und der Vertrieb von Energie. Sie kann in allen wirtschaftlichen Bereichen tätig werden, die einer umweltfreundlichen Energieversorgung dienlich sind. Die Genossenschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Genossenschaft kann Schuldverschreibungen an Mitglieder ausgeben. Nachschusspflicht: keine Nachschusspflicht Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand:; 1. Albrecht, Jeannette, *07.06.1966, Berlin; Vorstand:; 2. Weber, Peter, *08.08.1965, Berlin Rechtsform: Eingetragene Genossenschaft; Die Satzung ist errichtet am 01.09.2009..
2018-07-19: Nicht mehr Vorstand: 2. Weber, Peter; Vorstand: 3.
Holst, Lothar, *07.01.1963, Berlin
2021-06-25: Gegenstand: Gegenstand der Genossenschaft ist die Planung, die Erstellung und der Betrieb von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung sowie der selbstständige Einkauf, die Vermittlung, die Lieferung und der Vertrieb von Energie. Sie kann in allen wirtschaftlichen Bereichen tätig werden, die einer umweltfreundlichen Energieversorgung und -nutzung dienlich sind. Die Genossenschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Genossenschaft kann Schuldverschreibungen an Mitglieder ausgeben. Rechtsform: Die Satzung ist am 22.12.2020 geändert in § 2 (Gegenstand), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 9 (Beendigung der Mitgliedschaft durch Tod), § 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 18 (Vorstand), § 19 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 24 (Sitzungen des Aufsichtsrats), § 25 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 26 (Gemeinsame Sitzungen des Vorstandes und des Aufsichtsrates), § 29 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 30 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 31 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 32 (Mehrheitserfordernisse), § 39 (Bekanntmachungen).