2014-06-24: Der Verein ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.03.2014 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 30.04.2014 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins "Verein zur Technologieberatung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim DGB Landesverband Hessen e.V." vom 10.04.2014 mit dem Sitz in Frankfurt/Main (Amtsgericht Frankfurt/Main VR 8806) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins.Nicht eingetragen: "Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird."
2014-07-21: VR 160755:Struktur- und Technologieberatungsagentur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Thüringen (START) e.V., Erfurt ( Erfurt). Die Verschmelzung wurde am 14.07.2014 in das Register des übernehmenden Vereins eingetragen (siehe Amtsgericht Frankfurt/Main VR 8806).