2015-11-16: (Der Gegenstand des Unternehmens ist der Maschinen- und Metallbau und aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen sowie die Durchführung aller damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gründen, erwerben, veräußern und sich an ihnen beteiligen. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hannoversche Straße 156c, 31582 Nienburg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Strutz & Lange Verwaltungsgesellschaft mbH, Nienburg (Amtsgericht Walsrode 8 AR 929/2015), vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
2015-12-07: Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Strutz & Lange Verwaltungsgesellschaft mbH, Nienburg , vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.10.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.10.2015 und der Zustimmung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.10.2015 das von dem Einzelkaufmann Lange, Stefan, Nienburg, 15.11.1971 unter der Firma Stefan Lange Metallbau e. K. in Nienburg (Amtsgericht Walsrode HRA 202976) betriebene Unternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.10.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.10.2015 und der Zustimmung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.10.2015 das von dem Einzelkaufmann Strutz, Rainer, Nienburg, 07.01.1945 unter der Firma Rainer Strutz Handelsvertretung e. K. in Nienburg (Amtsgericht Walsrode HRA 202977) betriebene Unternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederungen wurden wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt der übertragenden Rechtsträger am heutigen Tag. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.