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Stuckateur Aßfalg GmbH

Stuckateurvorarbeiter, Innenputz, Gerüste..., Außenputz, Assfalg, Azubi Kolonne, Gipsputze
Adresse / Anfahrt
Munderkinger Straße 13
89619 Unterstadion
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-11-20:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.11.2017. Geschäftsanschrift: Munderkinger Straße 13, 89619 Unterstadion. Gegenstand: Durchführung von sämtlichen Stuckateurarbeiten im Innen- und Außenbereich und von Estricharbeiten sowie aller im Zusammenhang mit der Sanierung von Gebäuden stehenden Tätigkeiten, insbesondere auch das Anbringen von Wärmedämmverbundsystemen, sowie der Auf- und Abbau von Gerüsten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Aßfalg, Wilfried, Unterstadion, *04.03.1976, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-10-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Aßfalg, Wilfried, Unterstadion, *04.03.1976 hat als Inhaber der Firma "Aßfalg Ihr Stuckateur e.K.", Unterstadion (Amtsgericht Ulm HRA 725653) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.12.2017 und des Versammlungsbeschlusses vom 18.12.2017 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.