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Stuckenbröker Gebäudereinigung GmbH & Co. KG

Streudienst, Glasreinigung, Wohngebäuden..., Ausrüstungen, Industrieanlagen
Adresse / Anfahrt
Friedrichstraße 14-16
33615 Bielefeld
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2020-09-04:
(Die Kommanditgesellschaft betreibt die Reinigung von Gebäuden jeder Art sowie ähnliche Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, bestehende Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen und sämtliche Geschäfte zu betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen oder die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Friedrichstraße 14-16, 33615 Bielefeld. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Stuckenbröker Verwaltungs GmbH, Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRB 43918), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Stuckenbröker, Mercedes, Bielefeld, *23.09.1984. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Stuckenbröker Gebäudereinigung GmbH, Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRB 31035) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.07.2020. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.