2018-07-10: Aktiengesellschaft. Satzung vom 07.06.2018. Geschäftsanschrift: Neumarkter Str. 18-20, 81673 München. Gegenstand des Unternehmens: Produktion, Erwerb, Vertrieb und Vermarktung von Kinder- und Jugendprogrammen , Veranstaltung und Vermarktung von Kinder- und Jugendfernsehkanälen sowie Erwerb, Produktion, Vertrieb und Vermarktung von Rechten an Kinofilmen, TV- und anderen audiovisuellen Werken (insbesondere im Kinder- und Jugendbereich, einschließlich Zeichentrickprogrammen) und Merchandising-Rechten aller Art, Herstellung und Auswertung von Musikproduktionen, Betrieb von Musikverlagen, sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Stoef, Hans Ulrich, München, *12.03.1964, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Bourlon, Hans, München, *13.03.1962, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Müller, Alexander, München, *28.02.1975; Peeters, Koen, Wuustwezel / Belgien, *23.05.1960. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Studio 100 Media GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 176003).
2018-09-05: Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
2018-11-06: Die Gesellschaft hat am 28.5.2018 mit der Studio 100 N.V. mit dem Sitz in Schelle / Belgien als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungsvertrag geschlossen. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 1.6.2018 zugestimmt.
2019-04-16: Ausgeschieden: Vorstand: Stoef, Hans Ulrich, München, *12.03.1964.
2019-07-31: Die Hauptversammlung vom 05.06.2019 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Studio 100 Media GmbH mit dem Sitz in München beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.