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Studio Berlin GmbH

Film- und Fernsehstudio, AUSSENÜBERTRAGUNG, ARD-Hauptstadtstudio..., (SBA), POSTPRODUKTION, Studioführungen, Seniorengruppen, Ferienprogramme, Buchungsanfragen, Adlershof
Adresse / Anfahrt
Am Studio 20
12489 Berlin
3x Adresse:

Lilienthalstraße 1
21337 Lüneburg


Claudius-Dornier-Straße 5b
50829 Köln


Jenfelder Allee 80
22039 Hamburg


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31 Ansprechpartner/Personen
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mind. 31 Mitarbeiter
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7x HR-Bekanntmachungen:

2014-09-29:
Firma: Studio Berlin Adlershof (SBA) GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Am Studio 20, 12489 Berlin; Gegenstand: Der Betrieb von Ateliers sowie mobiler und stationärer Fernsehübertragungstechnik, insbesondere von High Definition (HD)-Technik sowie Konzeptionen und Produktionen jeglicher Art im Bereich der Telekommunikation, insbesondere Produktionen jeglicher Art im Bereich der Telekommunikation, insbesondere Produktionen für Film, Fernsehen und Industrie sowie die Betätigung in ähnlichen anderen Bereichen einschließlich gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung nach Erteilung der hierzu erforderlichen staatlichen Genehmigung sowie jede sonstige Betätigung auf dem Gebiet der audiovisuellen Publikationsmittel. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Hoefer, Goetz, *19.11.1970, Hamburg; Geschäftsführer: 2. Krüger, Mike, *24.12.1965, Kaarst; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.08.2014; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der Studio Berlin Adlershof (SBA) GmbH - künftig: Studio Berlin Broadcast GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 69278 B) auf Grund des Spaltungsplans vom 22.08.2014 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2014-12-17:
Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 26.11.2014 mit der Studio Hamburg GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 9032), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 28.11.2014 zugestimmt hat.

2015-01-07:
Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Hoefer, Goetz

2015-05-08:
Prokura: 1. Schmitt, Heiko, *12.05.1962, Altlandsberg; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen

2015-06-24:
Sitz / Zweigniederlassung: Zweigniederlassung errichtet: 1. Studio Berlin Adlershof GmbH, Zweigniederlassung Köln 50829 Köln Claudius-Dornier-Straße 5 b, 50829 Köln; Geschäftsführer: 3. Zimmermann, Nick, *22.02.1969, Stahnsdorf

2016-09-08:
Firma: Studio Berlin GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Zweigniederlassung errichtet: 2. Studio Berlin GmbH Zweigniederlassung Lüneburg 21337 Lüneburg Lilienthalstraße 1, 21337 Lüneburg; Gegenstand: Der Betrieb von Ateliers sowie mobiler und stationärer Fernsehübertragungstechnik für Film-, Fernseh-, elektronische Spiele- und sonstige audiovisuelle Produktionen, die Konzeption, Herstellung, Bearbeitung und Auswertung solcher Produktionen, die Bereitstellung von Produktions- und Sendetechnik, die Betätigung in ähnlichen anderen Bereichen sowie jede sonstige Betätigung auf dem Gebiet der audiovisuellen Publikationsmittel. Weiterhin ist die Vermietung von Büro- und Studioflächen Gegenstand des Unternehmens. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.08.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Studio Berlin Broadcast GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 69278 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2021-09-03:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die PARK STUDIOS GmbH mit Sitz in Potsdam (Amtsgericht Potsdam, HRB 10588 P) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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