Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG

Rundfunk & Fernsehen, Rundfunk- und Medienproduktionsfirma, In-Stream..., Druckfehler, Online-Audio, Sek, Pre-Stream, Audience Pack, Targeting, GESAMT, Sender
Adresse / Anfahrt
Neuwieder Straße 16
90411 Nürnberg
1x Adresse:

Arabellastraße 23
81925 München


Kontakt
29 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 29 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2005-03-16:
Die Firma ist geändert. Neue Firma: Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG. Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: HFB Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, München (München HRB 124780). Eingetreten Persönlich haftender Gesellschafter: Studio Gong Bayern Verwaltungs GmbH, Nürnberg (AG Nürnberg HRB 16616).

2006-07-19:
Vertretungsbefugnis geändert, Persönlich haftender Gesenun mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2008-08-13:
Die Neue KR-Medienbeteiligungs-GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 11332) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-09-19:
Die Studio Gong GmbH AV-Produktionsgesellschaft mit dem Sitz in Nürnberg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing