2010-10-19: Turn- und Sportgemeinde Schwäbisch Hall e.V., Schwäbisch Hall, ( , ).Dieser Verein ist verschmolzen im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens des (übertragenden) Vereins 1. DFC - Schwäbisch Hall e.V. mit dem Sitz in Schwäbisch Hall (Registerblatt: Amtsgericht Schwäbisch Hall VR Nr. 419) aufgrund des Verschmelzungs-vertrags vom 28. Juli 2010 und des Beschlusses seiner Mitgliederver-sammlung vom 24.Juni 2010 sowie des Beschlusses der Mitgliederver-sammlung des übertragenden Vereins vom 28. Juli 2010. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.