2014-03-26: Der Verein ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 11.12.2013 aufgelöst. Der Verein wird durch den Liquidator vertreten. Zum Liquidator wurde Hans-Peter Gröger bestellt.
2018-06-06: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.04.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.10.2017 und 25.10.2017 der Verein "Förderverein des Stuttgarter Kammerorchesters e.V.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 5465) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.