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2x HR-Bekanntmachungen:

2008-08-29:
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Rhein Chemie Rheinau GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 1125) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2008-09-12:
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 29.08.2008 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Der zwischen der Gesellschaft und der "Rhein Chemie Rheinau GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 1125) am 10.11.1989 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirksamwerden der Verschmelzung kraft Gesetzes beendet. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

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