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Sucke Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG

Sicherheitslösungen, Rettungswegtechnik, Schließanlage..., Zutrittskontrolle, Service/Planungsbüro, Sicherheitsfachgeschäft, Verwaltung/Support, Kundenverkehr
Adresse / Anfahrt
Hauptstraße 28
55444 Schöneberg
3x Adresse:

Dülkenstraße 5
51143 Köln


Neuer Markt 52
53340 Meckenheim


Falkenweg 15a
50171 Kerpen


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-01-14:
(Gegenstand: Die Lieferung, der Vertrieb, der Handel, die Monatge und der Service von Sicherheitstechnik, sowie alle Arbeiten im Tischlerhandwerk.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 28, 55444 Schöneberg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschaft vetritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Vertretungsorgane sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: Sucke Verwaltungs GmbH, Schöneberg (Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 23442). Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Bürger, Brigitte, Kerpen, *06.03.1970.

2021-10-25:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 06.04.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 06.04.2020 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Sucke, Detlef Jakob, Kerpen, *14.02.1966 unter der Firma Sucke e.K. Inhaber Detlef Jakob Sucke in Schöneberg betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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