Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Sun&more GmbH

Gesundheit/Schönheit, Sonnenstudios, Solarien..., Sonnenstudio, Gönn, Sonnenbänken, Beautylight, Solarienvertrieb, Solarienkosmetik
Adresse / Anfahrt
Erlenstraße 12
75217 Birkenfeld
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-04-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Birkenfeld. Bestellt als Geschäftsführer: Heim, Timo, Birkenfeld, *24.12.1979, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-03-20:
Geschäftsanschrift: Fichtenstr. 3, 75217 Birkenfeld. Nicht mehr Geschäftsführer: Kainhofer, Jenny, Straubenhardt, *12.11.1982.

2016-11-21:
Änderung der Geschäftsanschrift: Erlenstr. 12, 75217 Birkenfeld.

2020-11-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Dauer) sowie § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Heim, Timo, Birkenfeld, *24.12.1979 als Inhaber der Firma "Timo Heim Sun & More e. K.", Birkenfeld (Amtsgericht Mannheim HRA 709624) auf 30.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: Sun&more GmbH. Stammkapital nun: 30.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Heim, Timo, Birkenfeld, *24.12.1979 hat als Inhaber der Firma "Timo Heim Sun & More e. K.", Birkenfeld (Amtsgericht Mannheim HRA 709624) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.09.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing