2017-02-23: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.02.2017. Geschäftsanschrift: Kahlbachring 2-4, 69254 Malsch. Gegenstand: die Produktion und der Vertrieb von medizinischen Geräten und sonstigen Produkten, wie insbesondere Rehabilitationsgeräte und Patientenbedarf, sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Stammkapital: 5.500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Appel, Klaus, Speyer, *25.09.1961; Roßnagel, Thomas Julius, Waibstadt, *14.08.1962, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Erhart, Holger, Malsch, *19.03.1969; Kober, Martin, Staufen im Breisgau, *21.03.1967. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Riley, Peter, Bradley/Staff/England, *27.09.1955. Einzelprokura: Nagel, Georg, Stuttgart, *21.05.1960. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Sunrise Medical GmbH & Co. KG", Malsch gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-05-30: Mit der "Sunrise Medical Holdings GmbH", Frankfurt am Main wurde am 26.05.2017 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 26.05.2017 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen.
2017-06-29: Nicht mehr Geschäftsführer: Roßnagel, Thomas Julius, Waibstadt, *14.08.1962. Prokura erloschen: Riley, Peter, Bradley/Staff/England, *27.09.1955. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Platt, Adrian, Cheshire / Vereinigtes Königreich, *04.04.1965.
2017-07-26: Prokura erloschen: Kober, Martin, Staufen im Breisgau, *21.03.1967.
2018-04-26: Bestellt als Geschäftsführer: Krebs, Bernd, Lafayette / Vereinigte Staaten, *10.02.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Appel, Klaus, Speyer, *25.09.1961. Prokura erloschen: Krebs, Bernd, Lafayette, *10.02.1967.
2019-07-24: Bestellt als Geschäftsführer: Hardt, Thomas, Aachen, *01.06.1978, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-09-30: Bestellt als Geschäftsführer: Schyktanz, Kai, Norderstedt, *04.10.1972.
2022-06-20: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.03.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.03.2022 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "VIDA Global GmbH", Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 104366) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.