2020-06-19: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.01.2020. Geschäftsanschrift: Quellenstraße 7, 70376 Stuttgart. Gegenstand: Die Produktion und der Vertrieb von Getränken. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dietz, Patrick, Stuttgart, *24.07.1985; Huber, Fabian, Stuttgart, *06.07.1983, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-12-02: Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: Supersupply Stuttgart GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Weberstraße 3, 70182 Stuttgart. Gegenstand geändert; nun: Der Betrieb von Gastronomie & Hotellerie, Events, Catering, Design, Handel mit und Verkauf von Waren, Produkten und Pflanzen. Bestellt als Geschäftsführer: Munkwitz, Janusch, Berlin, *24.07.1980, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dietz, Patrick, Stuttgart, *24.07.1985; Huber, Fabian, Stuttgart, *06.07.1983.
2021-02-02: Die Gesellschaft hat am 01.02.2021 den Verschmelzungsvertrag vom 22.12.2020 zwischen "Supersupply Limited", Birmingham und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht. Die Gesellschaft hat am 22.12.2020 den Verschmelzungsplan zwischen der Firma Supersupply Limited mit dem Sitz in 69 Great Hampton Street, Birmingham B1 8 6EW/England, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 06440654 übertragender Rechtsträger) und der hiesigen Gesellschaft Supersupply Stuttgart GmbH, Stuttgart, eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart HRB 774274 (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter (§ 122 d Satz 2 Nr. 4 UmwG): a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Supersupply Stuttgart GmbH) können gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Supersupply Stuttgart GmbH unter deren Geschäftsanschrift in 70182 Stuttgart, Weberstraße 3, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Supersupply Stuttgart GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Supersupply Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 im Folgenden kurz "CCBMR") die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR), Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. c) Rechte der Minderheitsgesellschafter Weder bei der Supersupply Limited noch bei der Supersupply Stuttgart GmbH existieren Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung von deren Rechten entfallen, Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Supersupply Stuttgart GmbH, Herrn Janusch Munkwitz, unter der Geschäftsadresse in 70182 Stuttgart, Weberstraße 3, kostenlos angefordert werden. Auf die eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen.
2021-05-19: Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Supersupply Limited", Birmingham (Companies House Cardiff 06440654) um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 01.02.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.12.2020 und 03.05.2021 die "Supersupply Limited", Birmingham /Vereinigtes Königreich (Companies House Cardiff No. 06440654), verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.