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Supreme GmbH & Co. KG

Marketing und Werbung, Supremesurf, Waiting Period..., Windsurfen, Wakeboarden, Pangea Festival, Judging, Fun Wake, Jever Fun Wake, Pütnitz, Wakeboard-Wahnsinn
Adresse / Anfahrt
Am Strande 2e
18055 Rostock
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Gründung 2013
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2013-03-20:
(die Durchführung von Veranstaltungen (Konzerten, sportlichen Highlights usw.) sowie Veranstaltungsmanagement.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Eselföter Straße 26, 18055 Rostock. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Supremesurf Verwaltungs GmbH, Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 12524).

2017-03-22:
Änderung der Geschäftsanschrift: Am Strande 2e, 18055 Rostock.

2019-01-04:
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Seifert, Alexander, Rostock, *21.05.1985.

2021-01-28:
Prokura erloschen: Seifert, Alexander, Rostock, *21.05.1985.

2021-03-07:
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.01.2021 im Wege des Formwechsels in die Supreme GmbH mit Sitz in Rostock umgewandelt. Der Formwechsel ist mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 07.03.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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