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Sven Hartenstein Industrieabbruch GmbH

Brennschneiden, Trennverfahren, Entkernung..., Schnittfuge, Abbruch/Rückbau, Dekontaminierung, Demontage, Plasmaschneiden
Adresse / Anfahrt
Hafenbezirk 21
21079 Hamburg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2018-09-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2018. Geschäftsanschrift: Hafenbezirk 21, 21079 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist Industrieabbruch und der Handel von Wertstoffen aus dem Abbruchgeschäft sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Hartenstein, Sven Egon Walter, Hamburg, *17.05.1960, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Hartenstein Sven Egon Walter, Hamburg *17.05.1960 unter der Firma Sven Hartenstein Industrieabbruch e.K. in Hamburg betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 24.08.2018. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 19.09.2018 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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