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Swissport Losch München GmbH & Co. KG

Luftverkehr, Information Technology, Manager...
Adresse / Anfahrt
Ludwigstraße 47
85399 Hallbergmoos
Kontakt
20 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 26 Mitarbeiter
Gründung 2010
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2010-03-17:
(Erwerb, Verwaltung und Veräußern von Beteiligungen im Bereich der Erbringung von Dienstleistungen für die Bodenabfertigung und das Be- und Entladen und Flugzeugen mit Fracht, Post und Gepäck. Ferner erstreckt sich der Unternehmensgegenstand auf die Erbringung von Dienstleistungen für den Luftverkehr, insbesondere in den Bereichen Abfertigung von Flugzeugen, Gepäck, Fracht und Post.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: RGS 1 Vorfeld West, EG Raum 06, 85356 München-Flughafen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Swissport Losch Operations Verwaltungsgesellschaft mbH, München (Amtsgericht München, HRB 183457), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-06-30:
Geschäftsanschrift: Terminal 1, Modul A, Raum 5309, 85356 München-Flughafen.

2016-11-30:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Rampengerätestation III, Vorfeld West, Raum G1/114, 85356 München-Flughafen.

2022-02-03:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.12.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Swissport Losch GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 94863) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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