2011-03-31: Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Vertretungsorgane sind befugt, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Inhaber: Persönlich haftender Gesellschafter: Sylter Tee Company Verwaltungsgesellschaft mbH, Sylt / OT Westerland (Amtsgericht Flensburg, HRB 8616 FL); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaft ist entstanden d Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. urch formwechselnde Umwandlung der Sylter Tee Company GmbH mit Sitz in Westerland/Sylt (Amtsgericht Flensburg, HRB 1714 NI) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 28.12.2010..