2016-03-09: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.02.2016. Geschäftsanschrift: Leipziger Straße 8, 60487 Frankfurt am Main. Gegenstand: Die durch Informationstechnologie, Software und auch Bauingenieurwesen unterstützte Methode einer optimierten Planung. Ausführung und Bewirtschaftung von Gebäuden, insbesondere technisch komplexer Art, welche in der Fachterminologie als "Building Information Modelling" bezeichnet wird. Nicht Gegenstand des Unternehmens sind erlaubnispflichtige Geschäfte aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Männchen, Christian, Bad Vilbel, *10.02.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-06-16: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Schlossstraße 92, 60486 Frankfurt am Main.
2016-07-19: Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR zum Zwecke der Abspaltung und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Neues Stammkapital: 75.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 18.05.2016 Bezug genommen.
2016-07-19: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.05.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der IT Frankfurt GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 77078) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-04-06: Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1.1 beschlossen. Neue Firma: Synfaction GmbH.