2005-10-28: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.10.2005. Gegenstand des Unternehmens: Erzeugung, Entwicklung und Vertrieb von Softwareprodukten und Erbringung von Serviceleistungen; Beratung und Erbringung von sonstigen Dienstleistungen im Bereich aller Arten von Informationstechnolgie; Handel mit Waren aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Singer, Thomas, Bayerisch Gmain, *24.06.1974; Strapetz, Marc, Salzburg/Österreich, *30.09.1977, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2006-11-02: Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2006 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Ainring.
2012-06-04: Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2012 hat die Änderung des § 1 Abs.2 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Freilassing. Geschäftsanschrift: Ludwig-Zeller-Str. 45, 83395 Freilassing. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Singer, Thomas, Ainring, *24.06.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-11-04: Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2014 hat die Änderung des § 1 Abs. 2 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Ainring. Geschäftsanschrift: Salzburger Str. 17, 83404 Ainring.
2020-06-05: Die SmartSVN GmbH mit dem Sitz in Ainring ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.