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SysCommConsult - Gesellschaft für IT-Systeme und Communication mbH

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Mathystraße 20
76133 Karlsruhe
1x Adresse:

Hirschstraße 128
76137 Karlsruhe


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Gründung 1975
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2016-06-10:
Bestellt als Geschäftsführer: Neumann, Ute, geb. Reiter, Kronberg im Taunus, *16.10.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-12-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.10.2016 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 435,41 EUR auf zunächst 26.000,00 EUR erhöht. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit der "Hansjörg Reiter GmbH Buchprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 105395) um 50.000,00 EUR auf 76.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 76.000,00 EUR. Nicht mehr (Geburtsdatum richtig: 16.07.1944) Geschäftsführer: Reiter, Barbara, Karlsruhe, *16.07.1994.

2017-01-12:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.10.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.10.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Hansjörg Reiter GmbH Buchprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 105395) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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