2011-10-07: V. m. § 57 Abs. 3 StBerG, einschließlich der Treuhandtätigkeit, insbesondere Testamentsvollstreckungen.). Vertretungsregelung: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, vertritt jeder von ihnen die Gesellschaft gemeinsam mit einem weiteren persönlich haftenden Gesellschafter oder gemeinsam mit einem Prokuristen. Durch Gesellschafterbeschluss kann die Befugnis zur Einzelvertretung erteilt werden. Inhaber: Persönlich haftender Gesellschafter: 1.
S & O Steuerberatungsgesellschaft mbH, Sylt OT Tinnum
(Amtsgericht Flensburg, HRB 9052 FL); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten,
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Kommanditgesellschaft.