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TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG

Tierarztpraxis, Arzt-Behandlungen, Benachrichtigen..., UNSERER KLEINTIERPRAXIS, Veterinärmediziner, Bauchhöhle, Blutdruckmessung, Heimtiere, Zahnbehandlung, Augenuntersuchungen
Adresse / Anfahrt
Große Bahnstraße 31
22525 Hamburg
Kontakt
81 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 81 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-07-01:
Neue Firma: TÜV NORD SysTec GmbH & Co. KG. Persönlich haftender Gesellschafter: TÜV NORD SysTec Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 90231).

2016-08-24:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der TÜV NORD EnSys Hannover GmbH & Co. KG mit Sitz in Hannover verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-08-25:
Neue Firma: TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG.

2018-02-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.01.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der TÜV NORD Bautechnik GmbH mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.