2020-03-27: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.02.2020/12.03.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.02.2020/27.03.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.02.2020/27.03.2020 mit der Tölke & Fischer Auto Pepper GmbH & Co.KG mit Sitz in Krefeld (Amtsgericht Krefeld, HRA 6102) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.