2011-09-28: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.07.2011. Geschäftsanschrift: Beethovenstraße 6, 35630 Ehringshausen. Gegenstand: Entwicklung und die Herstellung von Licht- und Energie-Effizienzlösungen aller Art im eigenen Namen oder im Namen Dritter, deren Vertrieb, sowohl durch Verkauf als auch durch Miete, sowie die Erbringung von Dienstleistungen mit Ausnahme der Durchführung von Rechts- und Steuerberatung und sonstiger erlaubnispflichtiger Beratungstätigkeit im vorgenannten Bereich, sowohl im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, als auch im Namen und für Rechnung von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Hicke, Wojeslaw Josef, Heusenstamm, *31.05.1957; Uellenberg, André, Ehringshausen, *03.12.1968, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-11-01: Nicht mehr Geschäftsführer: Hicke, Wojeslaw Josef, Heusenstamm, *31.05.1957.
2020-12-14: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der IT Resources GmbH mit Sitz in Ehringshausen (Amtsgericht Wetzlar, HRB 4654) verschmolzen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gesellschaft am 14.12.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.