2007-04-26: Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2006 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in den §§ 3 (Stammkapital) und 17 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals von (DEM 50.000,00) auf EUR 25.564,59 beschlossen. 25.564,59 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nunmehr im elektronischen Bundesanzeiger.
2007-07-09: Prokura erloschen Timm, Thomas, Hamburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Stötzner, Edda, Hamburg, *11.06.1953.
2009-03-24: Geschäftsanschrift: Bilser Straße 11-13, 22297 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Pohlmann, Bianca, Hoisdorf, *12.12.1976, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-05-12: Bestellt Geschäftsführer: Stötzner, Edda, Hamburg, *11.06.1953, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen Stötzner, Edda, Hamburg, *11.06.1953. Einzelprokura: Seehof, Volker, Hamburg, *13.02.1965.
2016-09-05: Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Ziff. 1 und 2 (Gegenstand) beschlossen. Neue Firma: T + M Presse-Marketing GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Produktion im audiovisuellen Bereich und die Agentur- und Vertretungstätigkeit in diesem Bereich sowie die Akquisition von Sponsoren und Marketingkooperationen sowie Marketingberatung. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der T + M Presse-Marketing GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 72905) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.