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TAIFUN Software AG

Software-Unternehmen
Adresse / Anfahrt
Joachimstraße 2
30159 Hannover
Kontakt
15 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 15 Mitarbeiter
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2012-03-14:
Die Hauptversammlung vom 06.02.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Sitzverlegung nach Hannover beschlossen. Hannover. Geschäftsanschrift: Joachimstraße 2, 30159 Hannover. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2016-08-17:
Nicht mehr Vorstand: Mundt, Karin, Gehrden, *09.05.1960. Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Studtmund, Holger, Sarstedt, *08.03.1961.

2016-09-02:
Die Hauptversammlung vom 18.08.2016 hat die Änderung der Satzung in § 5 , § 10 (Jahresabschluß und ordentliche Hauptversammlung) und die Einfügung von § 4 b (Einziehung von Aktien) und damit die Änderung der Vertretungsregelung beschlossen.

2017-12-19:
Geändert, nun: Vorstand: Studtmund, Holger, Sarstedt, *08.03.1961, einzelvertretungsberechtigt. Geändert, nun: Vorsitzender: Mundt, Heiko, Gehrden, *14.04.1960, einzelvertretungsberechtigt.

2018-08-31:
Die Hauptversammlung vom 13.08.2018 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 216.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 beschlossen. 270.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:

2019-04-30:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2021-09-08:
Die Hauptversammlung vom 30.08.2021 hat die Änderung der Satzung in § 4 beschlossen.

2022-03-07:
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 03.02.2022 im Wege des Formwechsels in die TAIFUN Software GmbH umgewandelt. Der Formwechsel wird am heutigen Tage, mit Eintragung des neuen Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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