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TAK Verwaltungs GmbH

Versammlungen, Familienfeiern, Jubiläen..., Deele, Buffett, Dorfes
Adresse / Anfahrt
Lünerner Schulstraße 9
59427 Unna
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1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-05-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.02.2002 mit Änderung vom 30.09.2010. Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Dortmund nach Unna sowie die Änderung der Firma (zuvor: TAK Vermögensmanagement GmbH) beschlossen. Geschäftsanschrift: Lünerner Schulstraße 9, 59427 Unna. Gegenstand: der Erwerb und die Verwaltung von mobilen und immobilen Vermögenswerten aller Art und Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Übernahme aller Tätigkeiten, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Knauf, Thomas Albrecht, Unna, *30.09.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-10-21:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.09.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.09.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.09.2021 einen Teil des Vermögens der MRT Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 28418) als Gesamtheit im Wege der Aufspaltung zur Aufnahme übernommen. Die Aufspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-11-16:
Die Aufspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 08.11.2021 wirksam geworden.