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TAXI MANNHEIM 21818 eG

Taxiservice, Großraumtaxen, Nachtzeit..., Krankentransporte, Kurierfahrten, GV
Adresse / Anfahrt
Keplerstraße 28
68165 Mannheim
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2009-02-20:
Die Generalversammlung vom 16.12.2008 hat die Änderung der Satzung in § 24 (Gemeinsame Zuständigkeit von Vorstand und Aufsichtsrat und zustimmungsbedürftige Angelegenheiten) beschlossen.

2011-01-21:
Die Generalversammlung vom 16.11.2010 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Disziplinarmaßnahmen, Funk- und Betriebsordnung) beschlossen.

2011-04-15:
Die Generalversammlung vom 15.03.2011 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: a) Der Betrieb einer Funk- und Telefonzentrale und anderer Einrichtungen zur Vermittlung von Fahraufträgen für Personen- und Sachtransporte an die Mitglieder. Um mit dem vorhandenen Sprachfunksystem eine jederzeit einwandfrei funktionierende Auftragsvermittlung gemäß der bestehenden Funk- und Betriebsordnung zu gewährleisten und Unordnung bei der Vermittlungssystematik zu vermeiden, ist die Anzahl der an der Funkvermittlung der TAXI MANNHEIM 21818 eG teilnehmenden Taxen auf 100 Fahrzeuge zu begrenzen. b) der Ein- und Verkauf von Waren für den Bedarf der Mitfglieder oder die Vermittlung solcher Geschäfte; c) der Abschluß von Rahmenverträgen mit Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und sonstigen Institutionen öffentlichen Rechts zur Personenbeförderung; d) der Abschluß von Beförderungsverträgen mit öffentlichen Verkehrträgern sowie Firmen und Großkunden; e) das Inkasso von Beförderungsentgelten und deren Auszahlung; f) der Betrieb sonstiger Einrichtungen zur Erreichung des Zweckes der Genossenschaft; g) die gewerbliche, fachliche uns sonstige berufliche Ausbildung und Fortbildung der Unternehmer, Fahrer und Angestellte. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zulässig.

2014-03-06:
Die Generalversammlung vom 10.12.2013 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.

2018-08-29:
Die Genossenschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.06.2018 und 27.06.2018 mit der Genossenschaft "Taxi-Zentrale Mannheim eG", Mannheim (Amtsgericht Mannheim GnR 40) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.