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TBG Rott Kies und Transportbeton GmbH

Betone, Betonblocksteine, Fakturierung..., Recyclingbeton, Verbundpartner bieten Ihnen, Gasse, Betonpumpendienst, Herrnsaal und Poikam, Standorten in Herrnsaal, Ablaufflächen
Adresse / Anfahrt
Lange Gasse 16
93309 Kelheim
Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2007-03-07:
Bestellt: Geschäftsführer: Rott, Julian, Langquaid, *16.09.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2007-06-08:
Prokura erloschen: Rickl, Susanne, Burglengenfeld, *25.03.1967.

2007-08-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2007 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 3.870,81 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 4 Abs.1 (Stammkapital). Neuer Unternehmensgegenstand: Der Kiesabbau, die Kiesaufbereitung sowie die Herstellung und der Vertrieb von Transportbeton. Neues Stammkapital: 55.000,00 EUR. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Rott, Harald, Bauingenieur, Kelheim, *25.05.1947.

2007-08-10:
Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 23.03.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.03.2007 und Beschlüssen der Gesellschafterversammlungen der übernehmenden Gesellschaften vom 23.03.2007 Teile des Vermögens (Kommanditanteil an der TBG Transportbeton GmbH & Co. KG Donau-Naab mit dem Sitz in Burglengenfeld, AG Amberg HRA 1319) auf die Bernhard Rott GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Kelheim (Amtsgericht Regensburg HRA 2196) und die Heidelberger Beton GmbH mit dem Sitz in Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 330562) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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