2011-06-23: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.05.2006. Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in den §§ 1 (Firma, bisher TBS Thermo-Beton Sachsen GmbH und Sitz, bisher Gornsdorf, Amtsgericht Chemnitz, HRB 22858) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Geschäftsanschrift: Am Bahndamm 1, 04316 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Bauleistungen aller Art in den Gewerken Hochbau, Tiefbau, Erdbau, Kanalbau, Gleisbau, Gerüstbau sowie Abrissarbeiten; Herstellung und Vertrieb von Baustoffen und Bauelementen sowie deren Verarbeitung und Montage und Produktion von Leichtbeton; Handel und Vermietung sowie Service von Baumaschinen aller Art und Handel und Montage von Fahrzeugaufbauten;Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Mehlis, Dirk, Leipzig, *08.02.1976; Schultze, Volker, Leipzig, *16.12.1956, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Junghans, Rolf, Ingenieur, Gornsdorf, *17.07.1951.
2016-09-05: Die MBH Bautechnik GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 17287) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.