2005-01-24: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.11.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüse seiner Mitgliederversammlung vom 10.11.2004 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.11.2004 mit dem Verein Kohlscheider Tennis-Club vormals Rot-Weiß 1927 e.V. (AG Aachen VR 1075) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.