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TCC Research & Development GmbH

Datenverarbeitung, Atradis Accounting, Call-Accounting..., Nebenstellen, Steinmayr
Adresse / Anfahrt
Buchholzstraße 89-101
51469 Bergisch Gladbach
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2009-03-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.05.2004. Die Gesellschafterversammlung vom 06.01.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Oberhausen (bisher Amtsgericht Duisburg, HRB 16888) nach Bergisch Gladbach beschlossen. Geschäftsanschrift: Buchholzstr. 89-101, 51469 Bergisch Gladbach. Gegenstand: die Entwicklung und der Vertrieb von Anwendungssoftware für Kommunikations- und Datennetze. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schiefer, Ralph, Bergisch Gladbach, *02.07.1975, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Danzeglocke, Uwe, Oberhausen, *30.01.1973.

2010-01-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: TCC Research & Development GmbH.

2018-12-18:
Prokura erloschen: Danzeglocke, Uwe, Oberhausen, *30.01.1973.

2021-08-04:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.07.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.07.2021 mit der TCC GmbH mit Sitz in Bergisch Gladbach verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.