2015-07-20: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.06.2015. Geschäftsanschrift: Sälzerstraße 20 a, 56235 Ransbach-Baumbach. Gegenstand: Einkauf von und Handel mit Schweiß- und Schneidgeräten, Schweißzubehör, Schweißzusatzwerkstoffen, Ersatz- und Verschleißteilen und technischen Gasen und der entsprechende Service. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kaulbach, Johann Anton - genannt Hans -, Mündersbach, *13.06.1951, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-12-19: Bestellt als: Geschäftsführer: Szczesny-Bersch, Wiebke, geb. Szczesny, Mündersbach, *03.01.1981, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaulbach, Johann Anton - genannt Hans -, Mündersbach, *13.06.1951.
2020-09-02: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2020 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2020 mit der EWM AG mit Sitz in Mündersbach (Amtsgericht Montabaur, HRB 23726) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist wirksam mit der zeitgleich erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.