2008-10-31: Nicht mehr Geschäftsführer: Hansen, Anselm, *28.05.1943, Hermeskeil; Kaub, Karl Heinz, *06.09.1948, Damflos. Bestellt als Geschäftsführer: Hansen, Ruth, Hermeskeil, *08.08.1975; Kaub, Jens, Hermeskeil, *03.05.1977, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
2009-04-01: Die Gesellschafterversammlung hat am 30.12.2009 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen), 8 (Einziehung von Geschäftsanteilen) und 11 (Veröffentlichungen) zu ändern. Geschäftsanschrift: Raiffeisenstraße 6, 54411 Hermeskeil. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
2009-05-04: Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Verfügung über einen Geschäftsanteil) beschlossen.
2018-05-08: Nach Änderung des Wohnortes weiterhin Geschäftsführer: Kaub, Jens, Damflos, *03.05.1977, einzelvertretungsberechtigt.
2019-08-19: Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 10 (Gesellschafterversammlung) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: TEBA Fenster & Türen GmbH. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Thäter, Armin, Bad Liebenwerda, *17.02.1959. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.07.2019 mit der TEBA Fenster und Türen GmbH mit Sitz in Bad Liebenwerda (Amtsgericht Cottbus HRB 3222 CB) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.