2012-11-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.10.2006, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Name, Sitz und Gegenstand) und mit ihr die Sitzverlegung von Rastow (bisher Amtsgericht Schwerin HRB 9704) nach Melbeck beschlossen. Geschäftsanschrift: Am Alten Werk 42 - 44, 21406 Melbeck. Gegenstand: Betrieb der Anlage zur Biomassekonvertierung nach dem ablativen Flash-Pyrolyse-Verfahren in Malliß. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Junker, Udo, Bardowick, *23.09.1959, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-07-07: Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2014 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: TEC Mover GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Handhabungsgeräten (Mover) zur Bewegung von schweren Lasten auf befestigten Böden oder Schienen.
2019-11-25: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.07.2019 mit der PYSHARE Holding GmbH mit Sitz in Lüneburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.